Unternehmen, die im Internet eine Homepage betreiben, müssen dort gemäß § 5 TMG (Telemediengesetz) im Impressum auf jeden Fall die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Handelsregistergericht, außerdem die ladungsfähige Anschrift sowie Telefon- und Faxnummern, soweit vorhanden, angeben.
Das Landgericht Bamberg hat entschieden, dass diese Verpflichtung nicht nur auf der Homepage eines Internethändlers, sondern ebenso bei Verkaufsaktionen auf Internet-Platformen wie eBay zu beachten ist. Nach dieser Entscheidung ist es als nicht unerheblicher wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu bewerten, wenn dort lediglich die Anschrift und die Email-Adresse angegeben werden.
Urteil des LG Bamberg vom 28.11.2012
1 HK O 29/12
JurPC Web-Dok. 14/2013
LMuR 2012, 304