Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.03.2016

Immobilienanzeigen und Pflichtangaben

Bei der Anzeigenschaltung für Immobilien ist stets die in dem vorhandenen Energieausweis aufgeführte Angaben zum wesentlichen Energieträger der Heizung des jeweiligen Gebäudes mit aufzunehmen. Anderenfalls handelt die für die Werbeanzeige verantwortliche Stelle, üblicherweise Makler- und Immobilienfirmen, wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden und zur Unterlassung aufgefordert werden. Bei erneuten Zuwiderhandlungen drohen dann empfindliche Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000,00 €.SachverhaltDie Klägerin ist eine Verbraucherschutzeinrichtung. Diese wendet sich gegen eine Anzeige der beklagten Immobilienfirma in der „Main Post“. Dort warb die Beklagte am 14.02.2015 für ein Einfamilienhaus. Bei der Werbung fehlten jedoch jegliche Angaben bezüglich eines...