Das Landgericht Karlsruhe hat mit seinem Urteil vom 7. Februar 2014 entschieden, dass Werbeanzeigen für Immobilien, die nach Erbbaurecht auf einem Grundstück gebaut worden sind, zwingend Angaben zur noch verbleibenden Restlaufzeit des Erbbaurechts enthalten müssen.Hintergrund ist eine Anzeige auf einem Immobilienportal im Internet, mit der eine Immobiliengesellschaft eine Wohnung zum Kauf anbot, dabei aber weder darüber informierte, dass sich das Gebäude auf einem sogenannten Erbbaugrundstück befindet, noch Auskunft darüber gab, wie lange die Restlaufzeit des Erbbaurechts ist. Die Klägerin, eine anerkannte Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, forderte daraufhin eine Unterlassungserklärung von der Immobiliengesellschaft. Sie argumentierte, dass die fehlende...
Artikel
14.01.2017