Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.01.2017

Immobilienanzeige muss Angaben aus Energieausweis enthalten

Das Oberlandesgericht München hat mit seinem Urteil vom 8. Dezember 2016 entschieden, dass Immobilienmakler in von ihnen erstellten Immobilienanzeigen auch Angaben zum Energieausweis der jeweiligen Immobilie machen müssen.Hintergrund ist ein Berufungsverfahren. Eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte gegen einen Immobilienmakler geklagt, weil dieser in einer Anzeige, in der er ein Einfamilienhaus zum Kauf anbot, zwar den Kaufpreis, die Wohnfläche, die Größe des Grundstücks und den Gesamtenergieverbrauch angeben hatte, jedoch keine weiteren Angaben nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 bis 5 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) machte. Der Kläger sah darin ein wettbewerbswidriges Verhalten und forderte eine...