Hammer Oberlandesgericht stellt klar, dass werbende Unternehmen bei Werbeanzeigen in Printmedien ihre Identität vollständig anzugeben haben.
Im Februar 2014 hatte das Oberlandesgericht Hamm als Berufungsinstanz in einem Fall zu entscheiden, bei dem ein Wettbewerbs-Verein (Kläger) das bundesweit 2000 Tankstellen betreibende Mineralölunternehmen Aral (Beklagte) abgemahnt hatte. Streitgegenstand war eine im März 2013 in der Auto-Zeitschrift „auto motor und sport“ erschienene, großformatige Werbeanzeige des beklagten Unternehmens Aral für die Baquette-Produktreihe „Crossinos“. Zu vielen der Aral-Tankstellen gehören „Petit Bistro“ genannte Verkaufsbereiche, in denen unter anderem Snacks wie die Crossinos angeboten werden.
In der abgemahnten Werbeanzeige wird die...
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16.07.2014