Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
09.09.2019

IDO-Verband: Keine Abmahnbefugnis

Mit Urteil vom 02.05.2019 entschied das Landgericht Rostock, dass dem IDO-Verband im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel die Abmahnbefugnis fehle. Er könne nicht ausreichend belegen, dass er ausreichend viele Mitglieder aus dieser Branche nach Anzahl, Größe, Marktbedeutung und wirtschaftlichem Gewicht vertrete.Wann liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor?Kläger war der IDO-Verband, dessen Zweck die Förderung rechtlicher und wirtschaftlicher Interessen deutscher Online-Unternehmen ist. Beklagter war ein Online-Händler. Dieser bot gewerblich über Amazon Nahrungsergänzungsmittel an, darunter auch ein Vitamin D3 Produkt. Der Kläger mahnte den Beklagten ab und verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Denn der Beklagte habe sich wettbewerbswidrig verhalten, indem er ein...