In diesem Rechtsstreit hatten die Richter darüber zu entscheiden, ob der Inhaber eines Hotels berechtigt ist, sechs in einer waagerechten Reihe angeordneten Sterne links und rechts der Hoteleingangstür als Zierde an der Marmorverkleidung der Außenfassade anzubringen. Liegt eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise im Sinne der deutschen Hotelklassifizierung vor?Die Beklagte ist der Hotelbetrieb „G. H. M.“. Der Kläger, ein Mitbewerber, hat sich mit einem Unterlassungsantrag gegen die von der Beklagten in ihrem Eingangsbereich angebrachte Sterneverzierung gewendet. Die Säulen rechts und links des Hoteleinganges sind mit jeweils einer Reihe, bestehend aus sechs Sternen, verziert. Die erste Instanz hat dem Kläger Recht gegeben und erließ ein antragsgemäßes...
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30.08.2014