Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 03.06.2014 unter dem Aktenzeichen I-20 U 66/13 entschieden, dass ein ernsthaftes Angebot einer Leistung zu einem Wettbewerbsverhältnis führen kann. Außerdem äußerte sich das Gericht zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein “Querulantenwahn” vorliegen könne, der zur Prozessunfähigkeit führen würde.Das Gericht hat die Beklagte verurteilt, die Verbreitung des folgenden Zitats zu unterlassen:„Das Hosting aller Websides der X.-Vertragspartner läuft über die unternehmenseigenen Server. Besonders bei Unternehmensseiten spielen eigene Server eine große Rolle. Die Server garantieren die Verfügbarkeit der Systeme. Darüber hinaus ist das Rechenzentrum der X. I. GmbH für den Ernstfall mit...
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05.08.2014