Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.09.2015

Host-Provider haftet ab Kenntnis

Das Landgericht Hamburg entschied am 18. August 2015, dass ein Host-Provider – also ein Internetdienstanbieter, der Speicherplatz und Infrastruktur für die Veröffentlichung von Webseiten zur Verfügung stellt – für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden haftet, wenn er von deren Rechtsverletzungen Kenntnis erlangt und nichts dagegen unternimmt. Ein Host-Provider kann durch eine einstweilige Verfügung dazu verpflichtet werden, die Daten des Kunden herauszugeben.Im verhandelten Fall hatte der Betreiber einer Webseite einen Link zu einem Filehosting-Dienst veröffentlicht. Der Link führte über eine zusätzliche Weiterleitung zu einer Datei, die ein Musikalbum enthielt. Der Link war Teil einer Sammlung mit weiteren derartigen Links. Der Inhaber der Urheberrechte hatte am 31. Juli...