Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.03.2017

Hohe Anforderungen an Urheberrechtsschutz von Tweets

Mit Beschluss vom 3. Januar 2017 (Az. 4 O 144/16) hat das Landgericht Bielefeld entschieden, dass für den Urheberrechtsschutz von Twitter-Botschaften dieselben Grundsätze gelten wie für Werbeslogans. Die sogenannte "kleine Münze" ist nicht geschützt. Ein Tweet in muss also seiner Gestaltung das Maß des Alltäglichen deutlich übersteigen, um schutzfähig zu sein. Bloßer Sprachwitz genügt nicht. SachverhaltDer Antragsteller, ein Student aus Bielefeld, veröffentlichte auf Twitter den Spruch "Wann genau ist aus 'Sex, Drugs & Rock n Roll' eigentlich 'Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer' geworden?" Die Antragsgegnerin fand den Spruch offensichtlich lustig, denn sie ließ ihn auf Postkarten drucken, die sie weiterverkaufte. Das wiederum fand der Antragsteller...