Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.06.2013

Hinzunehmende elektromagnetische Strahlung bei Einhaltung der Grenzwerte

Anlieger müssen Sendeanlagen für Mobilfunk dulden, sofern die Einhaltung der Grenzwerte gewährleistet sind. Wie das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden entschied, hatte es der nach eigenen Angaben in einem Strahlungsfeld wohnende Anlieger in dem verhandelten Fall nicht überzeugend darlegen und beweisen können, dass wissenschaftlich begründete Zweifel an der Richtigkeit der in 26. BImSchV (Durchführungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) festgelegten Richtwerte bestehen und somit ein fundierter Verdacht der gesundheitlichen Gefährdung durch Strahlenfelder auch unterhalb dieser Grenzwerte besteht.

Urteil des OLG Dresden vom 19.03.2013

9 U 1265/12