Hinweispflicht für Unternehmer gegenüber Verbraucher ab dem 01.02.2017
Der fehlende Hinweis auf die sog. ODR-Streitschlichtungsplattform war in den vergangenen Monaten Gegenstand unzähliger wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Aufgrund neuer Verpflichtungen ab dem 01.02.2017 im Zusammenhang mit der vom Gesetzgeber zunehmend „über“-regulierten Streitschlichtungsbestimmungen, ist auch diesbezüglich mit zunehmenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu rechnen.
Die neuen Verpflichtungen ergeben sich aus den §§ 36, 37 des seit April 2016 geltenden Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Im Gesetz ist geregelt, dass die Pflichten aus den §§ 36, 37 VSBG am 01.02.2017 in Kraft treten. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen.
Grundlegende Pflichten:
Wenn Sie...
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19.01.2017