Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat mit seinem Urteil vom 23.05.2013 unter dem Aktenzeichen 4 U 196/12 entschieden, dass ein Hinweis auf eine ungültige Batterieverordnung eine Bagatelle darstellt.
Damit gab das OLG der Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Bochum) statt.
Beide Parteien verkaufen Elektronikzubehör und Batterien über das Internet. Ob der Kläger - wie die Beklagte - auch Leuchtmittel verkauft, ist streitig.
Die Beklagte bot auf einer Internetseite eine Energiesparlampe an ohne die Energieeffizienzklasse des Leuchtmittels anzugeben. Doch gab sie auf der Seite Hinweise über die Grundsätze der “Batterieverordnung”.
Der Kläger mahnte die Beklagte deshalb und wegen der fehlenden Angabe zur Energieeffizienz sowie einer nicht...
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31.10.2013