In seinem Urteil vom 15.05.2014 hat das OLG München entschieden, dass es nicht ausreichend ist, wenn ein Unternehmen – hier ging es um die bekannte Fast-Food-Kette McDonald's – in einer Printwerbung auf seine Webseite verweist, auf der sich alle relevanten Angaben befinden. Das OLG sah darin einen Verstoß gegen § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG, weil die dort aufgezählten wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nicht eingehalten wurden.Der Sachverhalt der EntscheidungDie Beklagte war McDonald's, ein großes Unternehmen mit Sitz in den USA und weltweiten Franchise-Nehmern und Tochtergesellschaften, Kläger war ein eingetragener Verein, zu dessen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder zählt, insbesondere bezüglich der Einhaltung der Regeln des lauteren...
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20.09.2014