Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.09.2019

Hinweis auf „Sponsored Content“ reicht nicht aus

Mit Urteil vom 21.12.2018 entschied das Landgericht Hamburg, dass der Hinweis auf „Sponsored Content“ nicht genüge, um bei einer Influencer-Werbung in einer Online-Zeitschrift den Verdacht auf Schleichwerbung auszuräumen.Wie ist Influencer-Werbung zu kennzeichnen?Kläger war ein Verein zur Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder; Beklagte ein Unternehmen, welches eine Online-Zeitschrift verlegt. Der Name der Zeitschrift war im Übrigen der Künstlername einer bekannten Beauty- und Lifestyle-Bloggerin, die in den sozialen Netzwerken eine größere Fangemeinde hat. Der Kläger verlangte die Unterlassung einer nicht gekennzeichneten redaktionellen Werbung im Magazin. In der Ausgabe Q1/2017 waren einzelne Beiträge redaktionell aufgemacht worden, obwohl sie inhaltlich...