Der Bundesgerichtshof (BGH), hat mit seinem Beschluss vom 26.02.2014 unter dem Aktenzeichen I ZR 45/13 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zur Etikettierung von Lebensmitteln vorgelegt. Es handelt sich dabei um die Frage, ob für bestimmte Lebensmittel mit Bildern von Zutaten geworben werden darf, die faktisch und laut Inhaltsangabe auf der Packung in dem betreffenden Produkt gar nicht vorhanden sind.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen einen Hersteller von Tee. Dieser vertreibt Produkte mit der Beschreibung: "FELIX HIMBEER-VANILLE ABENTEUER". Es handelt sich dabei um Früchtetee, der mit einer bebilderten Verpackung geliefert wird. Diese ist mit Abbildungen appliziert, die Himbeeren und Vanilleblüten darstellen. Außerdem findet sich auf der...
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14.03.2014