Wirbt ein pharmazeutisches Unternehmen mit wissenschaftlichen Aussagen eines Artikels aus einer medizinischen Fachzeitschrift für sein Produkt, so steht einem Konkurrenten hierzu nicht unbedingt ein Unterlassungsanspruch zu, sofern er keine anders lautenden Studien vorlegen kann. Es reicht also nicht aus, eine vorgelegte Studie als unrichtig zu bezeichnen ohne eine adäquate Gegenstudie benennen zu können.
In vorliegendem Fall hatte ein Unternehmen für sein Produkt mit einer Zusammenfassung einer Studie zur Wirksamkeit seines und eines Konkurrenzmittels geworben, die in einer anerkannten medizinischen Fachzeitschrift veröffentlicht worden war. In diesem Artikel wurde formuliert, dass „Ergebnisse vergleichender Studien ... auf eine Äquipotenz (hinweisen) ..., wenn sie in einem...
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29.05.2014