Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 17.06.2015 unter dem Az. 2 StR 228/14 entschieden, dass ein Richter befangen ist, der sich während der Verhandlung mehr als einmal mit seinem Handy beschäftigt (hier: SMS schreibt). Im vorliegenden Fall hatte eine beisitzende Richterin im Laufe der Hauptverhandlung ihr Interesse von dieser abgezogen und gab damit begründeten Anlass zur Besorgnis der Befangenheit. Dass sie die Beweisaufnahme nicht aufmerksam verfolgt habe, erregt den Verdacht, sich vorschnell auf ein Ergebnis festgelegt zu haben.In einer Strafsache wegen u.a. gefährlicher Körperverletzung hat der BGH daher auf die Revisionen der Angeklagten das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Frankfurt am Main) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung...
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12.10.2015