Digitalkameras dürfen ohne gedrucktes Handbuch verkauft werden, wenn eine Bedienungsanleitung auf CD-ROM vorliegt. Dies hat das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 26. Juni 2014 (Az. 2 O 188/13) entschieden. Weder das Produktsicherheitsgesetz noch die Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG) verlangten, dass Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise in Papierform vorlägen. Die Nutzer einer Digitalkamera hätten typischerweise Zugang zu einem Computer und erwarteten heutzutage keine gedruckten Informationen.SachverhaltDie Beklagte importierte Digitalkameras von Nikon parallel aus Polen und vertrieb sie in ihrem Online-Shop. Sie lieferte die Geräte nur mit einer elektronischen Version der Bedienungsanleitung auf CD-ROM. Die gedruckten Handbücher, die in polnischer Sprache abgefasst...
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29.11.2016