Das Landgericht Frankenthal entschied mit Urteil vom 10.07.2018, dass ein Unternehmen keine Werbe-E-Mails versenden dürfe, wenn dafür keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt.Wer haftet, wenn eine Werbe-E-Mails ohne Zustimmung versendet wird?Kläger war ein Rechtsanwalt, Beklagte ein in der Finanzdienstleistung tätiges Unternehmen. Die Beklagte sendete dem Kläger unaufgefordert eine Werbemail zu. In dieser warb sie für die von ihr angebotene Versicherungsvermittlungen. Der Kläger hatte diese Werbung weder bestellt noch in irgendeiner anderen Weise in die Zusendung eingewilligt. Aufgrund dessen mahnte er die Beklagte ab und verlangte Unterlassung. Die Beklagte bot daraufhin eine Unterlassungserklärung durch eine dritte Gesellschaft an, die mit der Werbeversendung...
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13.08.2019