Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.06.2016

Haftung für irreführende geografische Herkunftsangabe „Himalaya-Salz“

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Produkte, die mit einer spezifischen geografischen Herkunftsangabe ausgezeichnet sind, auch aus diesem bestimmten Gebiet stammen müssen. Gerügt wurde insbesondere ein sogenanntes „Himalaya-Salz“, das jedoch nicht direkt aus dem Himalaya-Massiv stammte, sondern etwa 200 Kilometer entfernt abgebaut wurde. Nach Meinung des Bundesgerichtshofs werde der Verbraucher hier in die Irre geführt.Kölner Verein klagt gegen die Bezeichnung „Himalaya-Salz“Der Kölner Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe sah in der Produktaufmachung eines Online-Versandhandels eine Verletzung des Markenrechts und klagte. Der Betreiber des Online-Versandhandels vertrieb über seine Internetpräsenz und anderem ein „Himalaya-Salz“ und preiste zudem die...