Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.06.2014

Haftung für falsche Sterne-Werbung auf Buchungsportal

Eine Ferienwohnung, die vom Deutschen Tourismusverband mit vier Sternen ausgezeichnet wurde, darf mit dieser Bewertung nicht ohne einen entsprechenden Hinweis, durch wen die Auszeichnung erfolgte, in der Kategorie für Hotels werben. Wer dies trotzdem tut, macht sich der Irreführung von Verbrauchern schuldig. Die Auszeichnung mit Hotelsternen erfolgt traditionell durch den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und wird ausschließlich an Hotels vergeben. Einträge in falsche Kategorien von Online-Portalen können dem Betreiber zur Last gelegt werden. In einem vor dem Landgericht (LG) Koblenz verhandelten Prozess wurde die Betreiberin einer Pension von einem Förderverband gewerblicher Interessen verklagt, weil für ihre Privatunterkünfte in einem Onlineportal mit...