Mit Urteil vom 01.06.2018 entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass derjenige, der einen Facebook-Beitrag mit einer zustimmten Anmerkung (hier „wichtige und richtige Aktion“) teilt, sich diesen zu eigen mache und für diesen haften müsse.Bezeichnung einer Seenotrettungsorganisation als "Schlepper" zulässig?Die Parteien stritten um die Unterlassung von Äußerungen in einem Facebook-Post. Geklagt hatte eine Hilfsorganisation, die im Mittelmeer Menschen vor dem Ertrinken rettet. Im Jahr 2017 wurden durch sie nach einen Angaben bereits 549 Menschen geborgen. Die Beklagten hatten auf Facebook einen Link der sog. Identitären Bewegung Dresden geteilt, in dem sie den Kläger als „Schlepper“ bezeichneten. Die Vorinstanz hatte zwei im Wesentlichen gleichlautende einstweilige...
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13.09.2018