Das Amtsgericht (AG) in Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 24.03.2016 unter dem Az. 32 C 3377/15 (72) entschieden, dass eine Bank nicht haftet, wenn der Kontoinhaber auf Phishing-Mails durch Dritte hereingefallen ist.Die Klägerin ist Inhaberin eines Kontos bei der beklagten Bank. Sie macht Ansprüche aus einer ungerechtfertigten Bereicherung geltend, die sich aufgrund einer Belastung ihres Bankkontos im Zuge eines Telefonbanking-Auftrags ergeben haben.Die Klägerin nutzte sowohl Onlinebanking als auch Telefonbankingverfahren. Der Höchstbetrag für das Telefonbanking war mit 10000 Euro beziffert.Seit dem Jahre 2006 erteilte die Klägerin über 40 Überweisungsaufträge via Online-Banking, wofür ihr ein Überziehungskredit von über 4000 Euro eingeräumt war. Die Klägerin hat...
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14.04.2016