Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied durch Urteil am 13.05.2020, dass Amazon nicht für wettbewerbswidrige Werbung seiner Affiliates zu haften habe. Das gelte zumindest dann, wenn Amazon sich keinerlei bestimmenden Einfluss auf die Affiliates vorbehalte.Wer zeichnet für rechtswidrige Affilates-Links verantwortlich?Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, Beklagte war Amazon. Die Klägerin verkaufte sog. AB-Matratzen sowie weitere Produkte über ihre Webseite. Amazon betrieb auch das Amazon.de-Partnerprogramm. Dafür stellte es die Verbindung zwischen Webseitenbetreibern (Affiliates) und Händlern her und vermittelte den Drittanbietern den rechtlichen Zugang zur technischen Infrastruktur. Mittels derer konnten die Drittanbieter ihre Angebote im „Amazon.de Marketplace" einstellen....
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24.11.2020