Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 16.02.2006 unter dem Az. I-2 U 32/04 entschieden, dass ein Händler, der ein Patentrecht verletzt, nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn er die Verletzung nur unter erheblichem Aufwand hätte erkennen können.Damit gab das OLG der Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorinstanz (LG Düsseldorf) statt und wies die Klage ab. Die Klägerin ist Inhaberin eines Patents. Sie nimmt die Beklagten wegen einer Verletzung ihrer Patentrechte in Anspruch. Sie begehrt Unterlassung und Feststellung, dass die Beklagten verpflichtet sind, den Schaden zu ersetzen, welcher ihr bereits entstanden ist und in Zukunft entstehen wird.Nach dem Ablauf der Schutzfrist des klägerischen Patents haben die Parteien den Unterlassungsantrag...
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07.02.2015