Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 04.12.2018, dass Ungarn durch die Ausgestaltung seines Haftungsrechts bei Verwendung von Hyperlinks gegen die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützte Meinungsfreiheit verletzt. Journalisten seien für die Verlinkung von Online-Medien nur eingeschränkt haftbar.Wie weit geht die Haftung für einen Hyperlink?Geklagt hatte ein ungarisches Nachrichtenportal. Dieses hatte in Zusammenhang mit der Berichterstattung über rassistische Übergriffe einen Link zu einem Interview auf YouTube veröffentlicht. Später stellte sich heraus, dass dieses Interview falsche und diffamierende Inhalte gegen eine politische Partei enthielt. Die Partei verklagte daraufhin das Nachrichtenportal unter anderem mit dem...
Artikel
25.03.2019