Mit Datum 19.03.2019 entschied das Kammergericht Berlin, dass auch bei Wiederholung eines nur ähnlichen ursprünglich untersagten Werbetextes ein Verstoß gegen die gerichtliche Verfügung vorliegen könne. Dass dabei der Rechtsanwalt einen falschen Rat gegeben habe, spiele keine Rolle, wenn der Werbende dies selbst aufgrund seiner Sachkunde hätte erkennen können.Wie ähnlich darf ein untersagter Werbetext später sein?Der Schuldner betrieb eine Praxis, in der er u.a. Magnetfeldtherapie anbot. Auf Antrag des Gläubigers wurde ihm gerichtlich untersagt, im geschäftlichen Verkehr für die Magnetfeldtherapie mit dem Anwendungsgebiet “Arthrose” zu werben. Der ursprüngliche Text lautete: „Anwendungsgebiete für die Magnetfeldtherapie sind: Vor allem Abnutzungserscheinungen des...
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13.11.2019