Immer häufiger werben Anbieter damit, Hotelpreise zu vergleichen. Der Verbraucher kann damit Geld sparen. Doch zuweilen agieren solche Vergleichsportale recht aggressiv. Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste daher jetzt entscheiden, ob diese einen Vertrag inklusive einer Bestpreisklausel mit den jeweiligen Hotels abschließen dürfen. Das Urteil gilt als richtungsweisend und könnte die Hotelbranche revolutionieren.Eine Garantie für den niedrigsten PreisVielen derartigen Anbietern genügt es nicht mehr, die Preise der Hotels alleine auf dem Wege der Recherche zu vergleichen. Sie wollen ihren Kunden besonders günstige Kosten bieten – und schließen daher immer häufiger Verträge mit den Hotels ab. So auch die Internetseite HRS, die sich auf den Service spezialisiert hat, eine...
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22.01.2015