Mit seinem Urteil vom 23.04.2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle den Streitwert auf 10.000 € festgesetzt. Damit wurde die Festsetzung des Landgerichts Hannover von nur 2.000 € verworfen. Ferner hatte das Landgericht einen Vortrag zu den Unternehmensverhältnissen gefordert. Auch diese Forderung wurde abgewiesen. Begründung war die Erwartung, dass die Vermögensverhältnisse durchschnittlich wären. Insofern rechtfertige dieser Umstand keine Reduzierung des Streitwerts. Darüber hinaus handelt es sich beim Verfahren und die Verletzung einer Vorschrift, die dem Gesundheitsschutz der Verbraucher dient.
Der Fall hatte sich wie folgt zugetragen:
Der Antragsteller hat mit einer einstweiligen Verfügung beantragt, dass die Werbung für Teeblumen mit Lilie zu unterlassen sei. Dabei...
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06.02.2014