Das Landgericht Köln hat jüngst in einem Urteil bekräftigt, dass auch bei Unterlassungsklagen gegen den Verkauf von gebrauchten, nicht-lizensierten Ton- und Bildträgern, die einzeln angeboten werden, der volle Gegenstandswert zu berücksichtigen ist (LG Köln, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: 14 S 37/14).Im vorliegenden Fall ging es um eine rund einstündige DVD mit illegal mitgeschnittenen Live-Aufnahmen aus den Jahren 1967-1980. Der Beklagte vor dem Landgericht Köln hatte dieses sog. Bootleg auf einem Flohmarkt für 20€ erworben und wollte es nun über die Internetplattform EBay wieder verkaufen. Darauf waren die Rechteinhaber der betroffenen Musikstücke aufmerksam geworden und hatten auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt.In erster Instanz schlossen die Richter am Amtsgericht...
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22.05.2015