Internethändler gibt es heutzutage wie Sand am Meer, und wie überall tummeln sich auch hier schwarze Schafe unter den Anbietern. Unsichere Verbraucher können sich an den Siegeln von Trusted Shops orientieren. Dieses Siegel wird vergeben, wenn der Händler geprüft wurde und sich als seriös und zuverlässig erwiesen hat. Das wusste auch ein Unternehmer, der unter zwei verschiedenen Internetdomains Shops für hochwertige Uhren betreibt. Eine der beiden Domains ist bei Trusted Shops zertifiziert, die andere jedoch nicht. Dennoch warb der Händler auf beiden Seiten mit dem Siegel. Dem schob das Landgericht Dresden einen Riegel vor (Az. 3 O 932/14), dieses Geschäftsgebaren sei wettbewerbswidrig.
Der beklagte Händler hatte in dem Verfahren argumentiert, unter den beiden Domains...
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20.06.2014