Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.03.2015

Händler haftet für Markenverletzungen durch Amazon

Verkäufer, die ihre Ware auf Händlerplattformen wie Amazon anbieten, können für durch den Plattformbetreiber begangene Markenrechtsverletzungen zumindest als Störer haftbar gemacht werden. So der Tenor einer am 10. Februar 2015 gefällten Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin (Az. 15 O 221/14).Geklagt hatte die Inhaberin verschiedener geschützter Marken, in denen der Begriff "Klax" enthalten ist. Diese Wortmarke hatte sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter anderem für die Kategorie Möbel eintragen lassen. Bei dem Beklagten handelte es sich um den Betreiber eines Bad-Studios, der auf der Händlerplattform Amazon einen Online-Shop unterhielt. Im Sortiment dieses Online-Shops befand sich im März 2014 ein Angebot für einen Garderobenständer, der als "Klax in...