Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 24.04.2015 unter dem Az. 6 U 175/14 entschieden, dass ein Amazon-Händler für falsche Preisangaben durch Amazon haftet, auch wenn Amazon die Informationen vorgegeben hat und der Händler keinen Einfluss darauf hat.Damit wies das OLG die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorinstanz zurück und erlegte die Kosten des Verfahrens der Beklagten auf.Die Klägerin verlangt Unterlassung einer irreführenden Werbung mittels einer unverbindlichen Preisempfehlung. Außerdem verlangt sie den Ersatz von Abmahnkosten. Beide Parteien sind Uhrenhändler und betreiben Shops im Internet.Die Klägerin beanstandet das Angebot der Beklagten auf der Handelsplattform von Amazon für ein Uhrenmodell als irreführend, weil die dort...
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28.07.2015