Das Oberlandesgericht Köln hat am 25.07.2014 ein Urteil in einem unter dem Aktenzeichen 6 U 47/14 geführten Berufungsverfahren verkündet und sich ausführlich mit den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen an „zutreffende“, „unrichtige“ oder „irreführende“ Werbeaussagen auseinandergesetzt. Gegenstand des Rechtsstreites waren Werbeaussagen in einem Werbefilm der Antragsgegnerin und in einem Werbeprospekt, den diese auf einer Messe an Fachbesucher verteilen ließ. Es ging dabei um die Saugleistung von kabellosen Staubsaugern, die sowohl von der Antragstellerin als auch von der Antragsgegnerin auf den Markt gebracht werden. Die Aussagen, die die Antragstellerin als deutsche Vertriebsfirma eines schwedischen Konzerns beanstandet, hatte die Antragsgegnerin als Teil einer...
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07.05.2015