Die kostenlose Zugabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift ist nicht wettbewerbswidrig (BGH, Urteil vom 22.09.2005, Az. I ZR 28/03). Auch wenn die Beigabe im konkreten Fall vor dem BGH als "Designerbrille" beworben worden war, könnten die geschäftsunerfahrenen, jugendlichen Käufer einschätzen, dass der Wert der Brille im Verhältnis zum Preis der Zeitschrift stehe, erläuterten die Richter ihre Entscheidung.Die Herausgeber einer Jugendzeitschrift für Mädchen und junge Frauen hatten als kostenlose Zugabe zu einer ihrer Ausgaben eine Sonnenbrille auf dem Cover befestigt. Im Innenteil des Heftes war zusätzlich ein Artikel abgedruckt, in dem Styling-Vorschläge mit Hilfe der "Designerbrille" gegeben wurden. Daraufhin hatten die Herausgeber einer konkurrierenden Zeitschrift...
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20.03.2015