Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.11.2019

Google-Haftung für Verlinkungen

Das LG Düsseldorf entschied, dass Google ein einstündiges YouTube-Video nicht überprüfen müsse, wenn der Betroffene keinen konkreten Hinweis auf eine „offensichtliche und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung“ gibt. Der Betroffene habe dann keinen Anspruch auf Unterlassung einer Verlinkung seines Videos in den Google-Suchergebnissen auf die Website eines Dritten. Dies gelte entsprechend auch für den damit verbundenen Kostenerstattungsanspruch.Ein hohes „Google Ranking“ ist nicht immer von VorteilEin Unternehmen stellte ein YouTube-Video online, das ein einstündiges Interview des Gründers und Geschäftsführers des Unternehmens zum Thema Tiergesundheit in der Landwirtschaft zum Inhalt hatte. Gab man nun bei Google den Namen des Geschäftsführers ein, so...