Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.01.2017

Goldbären wettbewerbsrechtlich vor Nachahmung geschützt

Mit Urteil vom 23.08.2016 bestätigte das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die durch das Unternehmen Haribo (Antragstellerin) gegenüber einem Konkurrenzunternehmen (Antragsgegnerin) erwirkt wurde. Gegenstand der einstweiligen Verfügung war, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wurde es zu unterlassen Produkte anzubieten, zu bewerben oder in den Verkehr zu bringen, welche in Gestaltung und Form den als "Goldbären" bekannten Fruchtgummiprodukten der Antragstellerin nachempfunden seien.Das Landgericht Köln befand, dass die "Goldbären" der Antragstellerin wettbewerbliche Eigenart hätten und somit gemäß § 4 Nr. 3 b UWG vor Nachahmungen geschützt sind. Die Gestaltung und Form der "Goldbären" sei so charakteristisch, dass schon allein aufgrund des Aussehens der...