Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 28.10.2013 zum Aktenzeichen I ZR 34/13 ein Revisionsverfahren über wettbewerbsrechtliche Ansprüche abschließend entschieden.
Gestritten wurde um die Erstattung der Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die die Klägerin, welche von Pforzheim aus über Filialbetriebe auch Edelmetallankauf betreibt, der Beklagten, die in ihrem Ladengeschäft in der niedersächsischen Kleinstadt Schneverdingen ebenfalls Edelmetall ankauft, übersenden ließ.
Ausgangspunkt des Streits war eine Annonce, die die Beklagte im September 2011 in der örtlichen Zeitung geschaltet hatte. Sie wies auf den Goldankauf hin und bot dabei eine „kostenlose Schätzung“ von in ihr Ladengeschäft gebrachtem Edelmetall an. Die Klägerin war der Ansicht, dass...
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13.05.2014