Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.06.2018

Gewährung einer Garantie erfordert Informationspflichten

Mit Urteil vom 11.01.2018, Az. 6 U 150/17 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass es nicht ausreichend ist, auf einer Verpackung eines Produktes lediglich den Schriftzug „3 Jahre Garantie“ abzudrucken, wenn sich in der Verpackung selbst nicht weitere Hinweise zu der gewährten Garantie befinden oder diese nicht anderweitig mitgeteilt werden. Der Verbraucher werde allein durch die Aufschrift nicht hinreichend über seinen Garantieanspruch aufgeklärt. Es sei für ihn dadurch nämlich nicht erkennbar, wie die Garantieansprüche inhaltlich ausgestaltet seien und an welche Bedingungen sie geknüpft seien. Verpackung mit Aufschrift „3 Jahre Garantie“Die Antragstellerin vertreibt Briefkästen mit beleuchteten Hausnummern. Sie behauptete einen Wettbewerbsverstoß einer...