Das Landgericht (LG) in Frankenthal hat mit seinem Urteil vom 13.01.2015 unter dem Az. 1 HK O 14/14 entschieden, dass ein Portal für Kontaktanzeigen bzw. eine gewerbliche Partnervermittlung keine Werbeanzeigen schalten darf, die als Kontaktanzeigen getarnt sind. Das gelte besonders dann, wenn in den entsprechenden Annoncenteil der Zeitung private Kontaktinserate erwartet werden können. Ein solches Vorgehen sei irreführend, so das Gericht.Damit hat das LG Frankenthal den Beklagten zur Unterlassung verurteilt. Unterlassen werden soll es, Kleinanzeigen aufzugeben, die als Partnergesuche getarnt sind, aber für eine Partnervermittlung werben sollen.Der Kläger ist ein Verband, der Verbraucherinteressen wahrnimmt. Der Beklagte ist Betreiber einer gewerblichen Partnervermittlung. Er gab im...
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18.05.2015