Niemand wird abstreiten, dass Sauerstoff eine positive Wirkung auf den Menschen hat. Deshalb darf ein Gerät, das Sauerstoff auf eine besondere Weise verarbeitet, aber nicht gleich als "Basistherapie gegen Zivilisationskrankheiten" beworben werden. Jedenfalls nicht, solange diese Eigenschaft nicht durch entsprechende Tests und Forschungen nach wissenschaftlichen Standards belegt ist. Mit dieser Einschätzung gab das Landgericht Köln (Az. 33 O 88/13) der Klage eines Verbraucherschutzvereins gegen die Verkäuferin sogenannter "B"-Geräte statt.
Die Beklagte hatte in einer Zeitungsbeilage mit dem "B"-Gerät geworben und dessen Vorzüge angepriesen. Das Gerät, so die Beschreibung, wandle auf der Grundlage von Photosynthese die trägen Moleküle des Sauerstoffs in der Atemluft in eine Art...
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01.09.2014