Das Kammergericht Berlin urteilte am 24. Mai 2013, dass die Verwendung von Werbeaussagen wie "Wunder-Waffe für gesunden Blutfluss" und ähnlichen, medizinischen Behauptungen für die Werbung von Nahrungsergänzungsmittel wettbewerbswidrig ist, wenn diese nicht wissenschaftlich bestätigt werden können.
Das Landgericht verurteilte die Hersteller des Mittels, insgesamt 14 umstrittene Aussagen nicht länger für die Werbung des Produktes einzusetzen. Dazu gehörten Behauptungen, die angeblich Wissenschaftler zitieren und angeben, das Mittel wäre im Stande, Blutgerinnsel aufzulösen. Mit der Berufung argumentierten die beklagten Hersteller, dass die Aussagen über die Auflösung von Blutgerinnsel nicht krankheitsbezogen sind, da Blutgerinnsel selbst nicht als Krankheit eingestuft...
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04.03.2014