Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.05.2016

Gestaltung von Widerrufsinformationen

Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen möglichst einfach und verständlich zu formulieren sind (BGH, Urteil vom 23.02.2016, Az. XI ZR 549/14). Die Richter hielten außerdem fest, dass eine grafische Hervorhebung der Belehrung nicht notwendig ist, um pflichtgemäß aufzuklären. Außerdem wurde klargestellt, dass sogenannte „Baukastenformulare" zulässig sind. Sachverhalt – Die wichtigsten Key Facts zum Verständnis des Urteils in KürzeDem Urteil des elften Zivilsenats, der u. a. für das Bankrecht zuständig ist, lag die Klage einer Verbraucherzentrale zugrunde. Diese richtete sich gegen eine Sparkasse und machte geltend, die von der Sparkasse verwendeten Formulare eines Immobiliendarlehensvertrages enthielten eine...