Das Landgericht (LG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 02.07.2015 unter dem Az. 14c O 55/15 entschieden, dass ein Kleidungsstück mit einem bestimmten Muster ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster sein kann. Wenn ein ähnliches Stück (hier: eine Bluse) von einem anderen Hersteller vertrieben wird und das Stück den gleichen Gesamteindruck erweckt und daher als Nachahmung einzustufen wäre, besteht Anspruch auf Auskunft und Unterlassung.Damit bestätigte das LG Düsseldorf eine dem Hauptverfahren vorangegangene einstweilige Verfügung.Die Antragstellerin stellt Kleidung der Marke „Princess Goes To Hollywood” her. Darunter fiel auch eine Bluse mit einem Flamingomuster.Die Antragsgegnerin stellt unter dem Label „Lieblingsstück” ebenfalls Textilien her, so auch eine Bluse mit...
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17.08.2015