Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 09.07.2019, dass ein Unternehmen geschäftsschädigende aber wahre Äußerungen über Mitbewerber nur in engen Grenzen tätigen dürfe.Geschäftsschädigung vs MeinungsfreiheitDie Parteien waren Konkurrenten bei der Zertifizierung und Erteilung von Gütesiegeln für Bio-Mineralwasser. In einer Pressemitteilung hatte der Beklagte mehrere Äußerungen über die Klägerin getätigt, welche diese für unlauter hielt. Unter anderem äußerte er, dass das Gütesiegel lediglich ein Schein-Bio-Siegel sei. Zudem passe die Klägerin die Zertifizierung den Anforderungen des jeweiligen Kunden individuell an. Somit seien mögliche Verstöße sowie daraus resultierende Konsequenzen praktisch ausgeschlossen. Nach Auffassung der Klägerin enthielt die...
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06.02.2020