Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 04.02.16 unter dem Az. 6 U 156/15 entschieden, unter welchen Umständen eine Geschäftshandlung der öffentlichen Hand vorliegt. Im vorliegenden Fall war eine kostenlose Wetter-App Gegenstand des Streits.Das OLG wies die Berufung des Antragstellers gegen ein Urteil der Vorinstanz Landgericht Darmstadt zurück.Antragsgegnerin ist die Bundesrepublik Deutschland. Sie betreibt als Anstalt des öffentlichen Rechts unter anderem den DWD (Deutschen Wetterdienst), der für die Herausgabe amtlicher Wetterwarnungen (§ 4 Deutsches Wetterdienstgesetz DWDG) und Erbringung meteorologischer Dienste für die Allgemeinheit und/oder Kunden gegen Vergütung (§ 6 DWDG) zuständig ist. Seit kurzer Zeit bietet der DWD die kostenlose...
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22.03.2016