Das Kammergericht (KG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 25. April 2014 unter dem Aktenzeichen 5 U 178/11 entschieden, dass ein ausländischer Schuldner einer Unterlassung in seiner Erklärung einen deutschen bzw. internationalen Gerichtsstand akzeptieren muss.
Der Beklagte wurde verurteilt, die folgende Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel zu unterlassen:
”Sie können den Knorpel wieder neu aufbauen. Was Sie jetzt machen müssen, ist, Sie müssen Ihrem Organismus nur die richtigen Substanzen zuführen. Und das ist der Grund, warum ich Chondroitin als Wundersubstanz bezeichne. Weil es ist unglaublich, was diese Substanz alleine machen kann für Ihren Knorpel. Es gibt auch keinen Zeitpunkt, wo man sagen könnte, jetzt ist es zu spät oder jetzt lohnt es sich nicht mehr. Wenn...
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12.06.2014