Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.09.2015

Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für gesetzliche Ansprüche

Mit Urteil vom 30. Juni 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine von zwei Parteien gewollte Gerichtsstandvereinbarung sowohl für die direkten vertraglichen Ansprüche als auch für anderweitige gesetzliche Ansprüche gilt, insoweit diese noch in einem inneren Zusammenhang zu dem Kontrakt stehen. Durch eine derartige Vereinbarung soll regelmäßig vermieden werden, dass mehrere Gerichtsstände für unterschiedliche Streitigkeiten gelten würden. Damit steht die Abmachung im Sinne der Prozessökonomie, da sämtliche Auseinandersetzungen, die den Vertrag betreffen, lediglich einen Gerichtsstandort begründen.Bei der Klägerin handelte es sich um die Entwicklerin von Verträgen. Um den Vertragsassistenten nutzen zu können, muss der Verbraucher einige...