Ein Verbraucher, der über einen gewerblichen Reiseveranstalter das Ferienhaus eines Anbieters gemietet hat, kann Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Reiseveranstalter bei dem zuständigen Gericht seines eigenen Wohnsitzes geltend machen. In diesem Fall greift nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Ortes, an dem sich das Ferienhaus befindet.Im Streitfall bot eine dänische Reiseveranstalterin in ihrem Katalog Ferienhäuser an. Die in Deutschland wohnhaften Kläger mieteten für zwei Wochen eines dieser Ferienhäuser in Belgien zum Preis von 758 €. Das gemietete Ferienhaus gehörte einem privaten Vermieter. Der Vertrag sah in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseveranstalterin die Geltung...
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25.07.2015